schulform- und jahrgangs-übergreifendes Unterrichten
Die Inselschule Wangerooge ist eine quantitativ sehr kleine Schule mit nur 35 Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen 5-10. Diese 29 SuS teilen sich auf in Förderschüler*Innen, Hauptschüler*Innen, Realschüler*Innen und Gymnasiast*Innen. Unterrichtet werden die 35 SuS von 10 Lehrerinnen und Lehrern unterschiedlicher Schulformen in fünf Klassenverbänden mit jeweils einem/er Klassenlehrer/in (Stand 23.04.2025).
Der Unterricht in diesen sehr heterogenen Lerngruppen wird in der Regel jahrgangs- und schulformübergreifend durchgeführt. In den Langfächern sind häufig Differenzierungen notwendig, um den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten der SuS gerecht zu werden und diese auf ihre jeweiligen Schulabschlüsse vorzubereiten. Daher gibt es neben den Klassenräumen auch zahlreiche Differenzierungsräume und eine "Lernwerkstatt".
An der Grundschule Wangerooge werden 23 SuS in drei jahrgangsübergreifenden Klassenverbänden unterrichtet.
Hausaufgabenkonzept
Hausaufgabenkonzept der Inselschule Wangerooge (beschlossen auf der GK am 01.04.2025)
- Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler (im Folgenden „SuS“). Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Sie müssen regelmäßig kontrolliert werden.
- Es werden die eigentlichen Hausaufgaben von den täglichen Routinen (Vokabeln wiederholen, Mappen führen, Vorbereitung von Klassenarbeiten usw.) unterschieden. Die täglichen Routinen werden in den Zeitvorgaben nicht berücksichtigt.
- In der Hausaufgabenbetreuung bietet die Schule eine Ruhegruppe an. Nach Erledigung der erteilten Hausaufgaben arbeiten die SuS der Jahrgänge 5 – 10 an den täglichen Routinen, im Förderheft oder Workbook o.ä. bis 14.55 Uhr.
- In der Zeit von 14.30 – 14.35 Uhr dürfen die SuS, die freiwillig an der HAB teilnehmen und ihre Hausaufgaben bis 14.30 Uhr erledigt haben, nach Hause gehen.
Organisatorisches:
- Zeitvorgabe für Hausaufgaben: Klasse 5 bis 10: 60 Minuten
- Im Klassenbuch werden die Hausaufgaben an dem Tag, an dem sie aufgegeben wurden, eingetragen.
- Alle SuS führen die Schulplaner.
- Zu Beginn des Schuljahres werden SuS und Eltern über das Hausaufgabenkonzept informiert. Außerdem werden sinnvolle Strategien zur Erledigung der Hausaufgaben erarbeitet bzw. wiederholt.
- Lektüren und Referate werden über einen längeren Zeitraum aufgegeben, der auch Ferien umfassen kann.
- Im Krankheitsfall, bei Arztbesuchen (Festland) usw. müssen die Inhalte der Hausaufgaben selbstständig erfragt und nachgearbeitet werden. Bei langfristigen Erkrankungen wird von der Schule ein Förderplan gestellt.
- Die Hausaufgaben werden rechtzeitig, möglichst fünf Minuten vor Ende der Stunde, an die Tafel geschrieben. Hausaufgaben werden von Freitag zu Montag nur in Ausnahmefällen aufgegeben.
- Versäumnisse müssen zu Beginn der Stunde von den SuS gemeldet werden. Liegt die Hausaufgabe nicht vor, ist dies im Klassenbuch festzuhalten. Die Aufgaben müssen nachgeholt werden und selbstständig vorgezeigt werden.
- Nach drei Einträgen im Klassenbuch während eines Zeitraumes wegen vergessener Hausaufgaben werden die Eltern durch den Schulplaner über die Maßnahme informiert.
- Maßnahmen:
Zur Schaffung etwa gleichmäßiger Zeiträume werden vier Zeiträume festgelegt.:
1) Schulbeginn Aug. - Herbstferien Okt.
2) nach den Herbstferien – Zeugnisausgabe Ende Januar
3) 1.Febr. - 28.4. Mahnung Versetzungsgefährdung
4) 28.4. - Ende Juni
Nach jedem Zeitraum wird mit Null vergessenen Hausaufgaben begonnen, nach dem Halbjahreszeugnis auch mit Null Briefen.
1. Brief: 1 Woche Hausaufgabenbetreuung (HAB)
2. Brief: 3 Wochen HAB
3. Brief: Elterngespräch mit dem Ziel eines Vertrags. Verpflichtende Teilnahme an der HAB bis zum Ende des Halbjahres. Wenn ein Schüler zur HAB verpflichtet ist, kann er nach drei Wochen ohne fehlende HA aus der Verpflichtung entlassen werden. Eine weitere vergessene HA hebt dieses wieder auf. Dieses Verfahren kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
4. Brief:
Elterninformation mit der Mitteilung: AV = “D“ oder „E“
Bei Nichteinhalten: Sollte ein Schüler oder eine Schülerin trotz Verpflichtung nicht an der HAB teilnehmen, wird im Rahmen einer Klassenkonferenz über ein geeignetes Erziehungsmittel entschieden.
Zu Beginn des Schuljahres werden Schüler und Eltern über das Hausaufgabenkonzept informiert. Außerdem werden sinnvolle Strategien zur Erledigung der Hausaufgaben erarbeitet bzw. wiederholt.
Lektüren und Referate werden über einen längeren Zeitraum aufgegeben, der auch Ferien umfassen kann. Die Schüler*Innen werden angehalten, über den Fortschritt ihrer Arbeit zu berichten. Diese Langzeitaufgaben werden am letzten Tag vor den Ferien (meistens ein Samstag) eingetragen. Die Klassenleitung kann damit das Arbeitspensum in den Ferien kontrollieren.
Im Krankheitsfall, bei Arztbesuchen (Festland) usw. müssen die Inhalte der Hausaufgaben selbstständig erfragt und nachgearbeitet werden. Bei langfristigen Erkrankungen wird von der Schule ein Förderplan gestellt.
Schul-/Hausordnung
Unsere Schulordnung
Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder, Jugendliche und Erwachsene fast täglich einen großen Teil des Tages miteinander verbringen. In dieser Zeit wollen wir uns in der Schule wohl fühlen, in Ruhe lernen, lehren und zusammen leben.
1. Wir gehen freundlich, höflich und ehrlich miteinander um.
2. Wir verletzen niemanden, weder mit Worten noch mit Taten.
3. Wir wollen ungestört und gesund lernen.
4. Wir achten das Eigentum anderer und der Schule.
5. Wir halten unsere Schule sauber und ordentlich.
6. Wir halten die Pausenregeln ein.
…………………………………………………………………………………………………………………………
Wangerooge, den ………………………..
Ich habe unsere Schulregeln verstanden und weiß, dass ich mich daran halten muss.
Unterschrift der Schülerin oder des Schülers: ……………………………………………………..
Ich habe die Schulregeln gelesen.
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten: ………………………………………………………….
- Wir gehen freundlich, höflich und ehrlich miteinander um.
- Ich grüße und bin höflich.
- Ich nehme Rücksicht auf die anderen.
- Ich helfe anderen und lasse auch mir helfen.
- Wenn ich jemanden aus Versehen verletzt habe, bitte ich um Entschuldigung.
2. Wir verletzen niemanden, weder mit Worten noch Taten.
- Ich tue niemandem weh und benutze keine Schimpfwörter.
- Ich trete, schlage und schubse niemanden.
- Ich lache meine Mitschüler nicht aus und ärgere sie nicht.
- Ich löse Streitigkeiten mit anderen friedlich.
- Wenn es mir zu viel wird, sage ich „Stopp!“. Wenn der andere „Stopp“ sagt, höre ich auf.
- Im Schulgebäude und auf dem Weg in die Pause gehe ich, damit ich niemanden verletze.
3. Wir wollen ungestört und gesund lernen.
- Ich erscheine pünktlich zum Unterrichtsbeginn.
- Ich halte mich im Unterricht an die Klassenregeln, die in jedem Klassenraum aushängen.
- Ich verhalte mich im Haus und auf dem Schulhof leise und rücksichtsvoll.
- Ich benutze mein Handy nur im Notfall zum Telefonieren und begebe mich dazu in die Telefonzelle.
- Ich nehme keine Cola, Energy Drinks oder ähnliche Getränke mit in die Schule.
- Ich verzehre in der Schule keine Chips oder ähnliches und achte auf meine Ernährung.
4. Wir achten das Eigentum anderer und der Schule.
- Ich gehe nicht an die Sachen der anderen.
- Ich verstecke auch nichts vor anderen Kindern.
- Ich gehe pfleglich und vorsichtig mit dem Eigentum der Schule um (z.B. Bücher, Tische, Stühle, Spiele,…).
- Ich gehe verantwortungsbewusst mit Wasser, Licht und Heizung um.
5. Wir halten unsere Schule sauber und ordentlich.
- Ich halte unsere Schule sauber und ordentlich und werfe den Müll in die vorgesehenen Abfalleimer.
- Ich verlasse die Toilettenräume sauber und ordentlich.
- Nach dem Toilettengang wasche ich mir die Hände gründlich.
- Ich komme mit sauberer Kleidung zur Schule.
- Ich vermeide Abfall, zum Beispiel durch den Verzicht von Trinkpäckchen und die Benutzung von Brotdosen.
6. Wir halten die Pausenregeln ein.
- Ich halte mich nicht unnötig in den Toilettenräumen auf.
- Ich verlasse in der Pause nicht das Schulgelände.
- Ich werfe keine Schneebälle und Steine.
- Bei Streitigkeiten kann ich die Streitschlichter um Hilfe bitten.
- Ich halte mich an die Hausordnung.
Unsere Hausordnung
Das Schulgebäude
Die Schule wird von den Schülerinnen und Schülern über den Eingang Charlottenstraße durch das Tor neben der Schule betreten. Der Zugang vom Jadehörn darf genutzt werden.
Unser Schulgebäude wird um 7:50 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler warten auf dem unteren Flur oder auf dem Schulhof. Die Grundschüler dürfen in ihren Klassenraum gehen.
Mit dem 1. Klingeln nach der Pause werden die Klassenräume aufgesucht. Mit dem 2. Klingeln sitzen die Schülerinnen und Schüler unterrichtsbereit an ihrem Platz.
Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, meldet der Klassensprecher oder die Klassensprecherin dies im Sekretariat.
In den Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Fach- und Klassenräume und gehen auf den unteren Flur oder auf den Schulhof. Die Schülerinnen und Schüler dürfen in den 5-Minuten-Pausen auch in ihren Klassenräumen und auf dem oberen Flur bleiben.
In der 10-Minuten-Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf den Schulhof.
Je nach Wetterlage entscheidet die Aufsicht über „Regenpause“. In diesem Fall bleiben alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude, auf dem unteren Flur oder ggf. in der Pausenhalle.
Nach Unterrichtsende werden in allen Räumen die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt und die Lichter ausgemacht.
Der Nachmittagsunterricht beginnt um 14.00 Uhr. Vor Unterrichtsbeginn am Nachmittag ist der Aufenthalt nur auf dem Schulhof und dem unteren Flur erlaubt. SuS, die für die AGs nachmittags wieder zur Schule kommen, dürfen das Schulgebäude nicht vor 15 Uhr betreten. Der Schulhof ist kein öffentlicher Spielplatz für SuS, die nicht am Ganztag teilnehmen.
Bei allen schulischen Veranstaltungen gilt Rauch- und Alkoholverbot. Dies gilt auch für den Schulweg.
Die private Nutzung elektronischer Medien (Tablet, Smartphone, Notebook) ist während der Schulzeit nicht erlaubt. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Das Mitbringen von privaten digitalen Endgeräten (insbesondere Smartphones) in das Schulgebäude (auch Sporthalle) und auf das Schulgelände ist SuS grundsätzlich nicht gestattet.
Der Schulhof
Beim Betreten und Verlassen des Schulgeländes werden die Fahrräder geschoben.
Die Fahrräder werden ausschließlich in den Fahrradständern abgestellt.
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen nur verkehrstechnisch einwandfreie Fahrräder mitgebracht werden.
Der Schulhof ist für alle Schülerinnen und Schüler da. Lediglich die Sandkiste darf nur von Grundschülern benutzt werden. Der Schulhofbereich der Tischtennisplatte ist als ruhiger Bereich den älteren Schülerinnen und Schüler vorbehalten.
Ballspielen ist auf dem hinteren Schulhofbereich erlaubt.
Der Aufenthalt in den Pausen zwischen den Fahrradständern ist nicht gestattet.
Die Ausleihe von Spielgeräten wird in der 20-Minuten-Pause von Grundschülern organisiert. Diese Spielgeräte sind unaufgefordert am Ende der Pause zurückzubringen.
Der Schulhof ist kein öffentlicher Spielplatz. Schulfremde Personen dürfen den Schulhof ohne Einverständnis einer Lehrkraft nicht betreten.
[Das "Handyverbot hat der Schulvorstand in der Sitzung am 20.08.2025 beschlossen.]
Download:
Schulordnung (Stand 30.01.2014)
20140130_schulordnung 140130.pdf (48,1 KiB)
Hausordnung (Stand 30.01.2014)
20140130_hausordnung 140130.pdf (31,7 KiB)
Optmierung der Unterrichtsqualität - das Hospitationskonzept
Die kollegiale Hospitation an der Inselschule Wangerooge dient der Verbesserung des Unterrichts sowie der Kommunikation unter den Lehrkräften über Unterricht. An einer Schule mit wenig PraktikantInnen und keinen ReferendarInnen ist dies von besonderer Bedeutung.
- Pro Schulhalbjahr werden ca. 2 Stunden in zwei verschiedenen Teams gegenseitig hospitiert. Fachrelevanz spielt dabei eine untergeordnete Rolle.
- Die unterrichtende Lehrkraft legt ca. 3 Kriterien eines 10er- Katalogs als Beobachtungsschwerpunkte fest.
- Jede Hospitationsstunde wird vor- und nachbesprochen und auch protokolliert.
- In der Besprechung werden neben den Optimierungsoptionen genauso die Stärken des Unterrichts benannt.
Historisches
- 1877/78:
Im Ostdorf wird eine staatliche Schule erbaut. Sie ersetzt den Schulunterricht in der Pastorei. - 1908:
Im Westdorf wird in der Schulstraße 2 ein neues Schulgebäude mit zwei Klassenräumen und einer Lehrerwohnung gebaut. Dort entsteht die "neue Volksschule". - 10.03.1910:
14 Inselbewohner gründen den "Privaten Schulverein Wangerooge" im Gasthof Ahmels mit dem Ziel, eine "Privatlehranstalt für Knaben und Mädchen" einzurichten und zu betreiben. Diese Privatschule sollte im Gegensatz zu der Volksschule zum Besuch der Obertertia und einer Oberrealschule berechtigen. - Mai 1910:
Der Unterricht beginnt in einem Privathaus am Dorfplatz. - 09.08.1910:
Das "Großherzogliche Ministerium der Kirchen und Schulen" in Oldenburg genehmigt die Errichtung einer Privatschule auf Wangerooge und erteilt die Erlaubnis zum Unterrichten. - August 1910:
Umzug in das neu errichtete Schulgebäude in der Nikolausstraße 8 - 1919:
In dem neuen Gebäude der "Privatschule" wird eine zweite Klasse der "Volksschule" unterrichtet. - November 1923:
Die Privatschule wird zu einem Internat und erhält den Namen "Nordseepädagogikum Wangerooge" - Februar 1925:
Die Gemeinde Wangerooge übernimmt das "Nordseepädagogikum Wangerooge" und führt sie unter dem Namen "Höhere Bürgerschule Wangerooge" weiter. - 1946 - 1952:
Der neue Leiter der “Privaten Oberschule für Jungen und Mädchen”, Werner Mewes, hat direkt nach dem Krieg maßgeblich den Wiederaufbau einer Schule auf Wangerooge vorangetrieben. Diese war im Gebäude der “Alten Grundschule” beheimatet, in der die Familie des Schulleiters damals auch wohnte. - Am 13.8.2012 beginnt der gemeinsame Unterricht von Grundschule und Inselschule an der Charlottenstraße 33.